ENFAKTOR.NET
Mauritzstraße 23
48143 Münster

Stand vom 01.07.2007
(1) Standardsoftware ist Software (Programme, Programm-Module, Tools etc.) einschließlich der Dokumentation, die von enfaktor.net für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell für einen Kunden entickelt wurde.
(2) Shareware ist Standardsoftware, die während einer Testphase ab Installation kostenlos genutzt werden darf. Die Dauer der Testphase ergibt sich aus der Lizenzvereinbarung. Nach Ablauf der Testphase muss der Kunde die Nutzung einstellen oder das vereinbarte Entgelt zahlen. Jeder Besitzer darf die Shareware an jeden beliebigen Dritten weitergeben. Der Dritte kommt erneut in den Genuss der Testphase, sofern er diese Sharewareversion nicht schon getestet hatte.
(3) Die AGB Standardsoftware gelten nur für die zeitlich unbefristete Überlassung und Nutzung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung und für Shareware. Sie gelten nicht für zusätzliche Leistungen wie
(1) Es gelten die individuellen Vereinbarungen.
(2) Die Dokumentation wird auf Deutsch und ausgedruckt oder ausdruckbar geliefert.
ENFAKTOR.NET
Mauritzstraße 23
48143 Münster

Stand vom 01.07.2007
(3) Die Software wurde zu einem angemessenen Zeitpunkt vor Auslieferung an den Kunden mit einem aktuellen Virensuchprogramm geprüft. enfaktor.net erklärt, dass die Überprüfung keinen Hinweis auf eine Schadensfunktion (vom Anwender ungewünschte Funktion, die die Verfügbarkeit von Daten, Ressourcen oder Dienstleistungen, die Vertraulichkeit der Daten oder die Integrität von Daten unbeabsichtigt oder bewusst gesteuert gefährden kann) ergeben hat.
(4) Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden. Sie umfasst alle technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der Systeme einschließlich der auf diesen Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programme und Prozeduren. Sie bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen. Die Maßnahmen erfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Software, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen.
(1) Nutzungsrechte sind Rechte, die der Lizenzgeber (enfaktor.net) dem Lizenznehmer (Kunden) einräumt.
(2) Die Software wird dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen, der sich aus dem Vertrag ergibt. Werden im Vertrag keine anderen Nutzungsrechtevereinbarungen getroffen, räumt enfaktor.net dem Kunden folgende Nutzungsrechte ein:
ENFAKTOR.NET
Mauritzstraße 23
48143 Münster

Stand vom 01.07.2007
(3) Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist.
(4) Der Kunde ist berechtigt, von der Standardsoftware eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung (§ 2 Absatz 4) dienenden Verfielfältigungen der Standardsoftware sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
(5) Ist der Kunde zur Übertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten berechtigt und macht er von diesem Recht Gebrauch, hat er seine vertraglichen Verpflichtungen dem Dritten aufzuerlegen. Außer bei Shareware erlöschen mit der Übertragung die Nutzungsrechte des Kunden. Alle vorhandenen Kopien der Standardsoftware sind zu löschen oder an enfaktor.net zurückzugeben. Der Kunde darf eine Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken behalten, sofern das vertraglich vereinbart ist.
(6) Werden dem Kunden Nutzungsrechte nur für eine im Vertrag definierte Systemumgebung (Absatz 2) eingeräumt, bedarf die Nutzung in einer anderen Systemumgebung der Zustimmung von enfaktor.net. Ist eine vertraglich vorgesehene Systemumgebung nicht einsatzfähig, darf die Standardsoftware bis zur Störungsbehebung vorübergehend in einer anderen Systemumgebung genutzt werden. Die Nutzung in einer nicht vertraglich vorgesehenen Systemumgebung geschieht auf Risiko des Kunden.
(7) Der Kunde darf die Standardsoftware nicht in eine andere Codeform bringen, soweit das nicht urheberrechtlich zulässig ist.
(8) enfaktor.net teilt dem Kunden in der Standardsoftware enthaltene Kopier- und Nutzungssperren mit, soweit sie ihm bekannt sind.
(1) Verletzt der Kunde schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Rechtsinhabers, kann enfaktor.net die Nutzungsrechte an der betroffenen Standardsoftware außerordentlich kündigen. Der Kündigung muss eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung voraus gehen.
ENFAKTOR.NET
Mauritzstraße 23
48143 Münster

Stand vom 01.07.2007
(2) Unterliegt die Standardsoftware Exportkontrollvorschriften (z.B. des Bureau of Export Administration des US Department of Commerce), weist enfaktor.net den Kunden darauf hin. Verstößt der Kunde gegen solche Exportkontrollvorschriften, kann enfaktor.net die Nutzungsrechte an der betroffenen Standardsoftware ebenfalls außerordentlich kündigen.
(3) Mit der Kündigung erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden an der betroffenen Standardsoftware. Er muss das Original einschließlich der Dokumentation löschen oder an enfaktor.net herausgeben. Alle vorhandenen Kopien der Standardsoftware sind zu löschen oder an enfaktor.net zurückzugeben. Der Kunde darf eine Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken behalten, sofern das vertraglich vereinbart ist.
Die vertraglich vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer („Gesamtpreis“) deckt alle vertraglichen Leistungen ab, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Vergütung wird fällig, wenn geliefert oder geleistet wurde (mit Beendigung des downloads bzw. mit Übereignung und Übergabe des Datenträgers). Sind Teilleistungen vereinbart, gilt diese Regelung entsprechend.
Der Kunde kann enfaktor.net eine angemessene Frist zur Leistung setzen, wenn enfaktor.net im Verzug ist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz der Aufwendungen verlangen. Der Kunde ist auf Verlangen von enfaktor.net verpflichtet, zu erkären, ob er wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. enfaktor.net muss dies während des Laufs der Frist nach Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf verlangen. Bis zum Zugang der Antwort bei enfaktor.net bleibt enfaktor.net zur Leistung berechtigt.
ENFAKTOR.NET
Mauritzstraße 23
48143 Münster

Stand vom 01.07.2007
(1) enfaktor.net verschafft dem Kunden die Standardsoftware frei von Sachmängeln. Ein unerheblicher Sachmangel ist unbeachtlich.
(2) Soweit individualvertraglich besondere Eigenschaften der Leistung angegeben werden, stellt dies keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar.
(3) Der Kunde verliert seine Gewährleitungsansprüche, wenn die Standardsoftware geändert oder in einer nicht vertraglich vereinbarten Systemumgebung eingesetzt wird. Das gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Änderung/Nutzung für den Mangel nicht ursächlich ist.
(4) Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit des Mangels. Ausgaben von Fehlerbildern oder eine äquivalente Darstellung oder logfiles reichen.
(5) Der Kunde muss Mängel unverzüglich unter Angabe aller ihm bekannten und zweckdienlichen Informationen anzeigen. Er muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.
(6) Mängel der Sache einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von enfaktor.net behoben, wenn der Kunde innerhalb der gesetzlichen Frist (2 Jahre ab Lieferung) den Mangel anzeigt. Die Beseitigung von Softwarefehlern erfolgt in der Regel durch „bugfix“ (update). Wenn enfaktor.net dies nicht in angemessener Zeit anbietet oder der Sachmangel kein Softwarefehler ist, kann der Kunde zwischen kostenfreier Nachbesserung oder Ersatzlieferung wählen. Im Fall der Ersatzlieferung muss der Kunde die mangelhafte Sache zurückgeben.
(7) Zur Mangelbeseitigung gehört auch eine Dokumentation und Korrekturanweisung, wenn erforderlich.
(8) enfaktor.net gewährleistet die Mangelfreiheit der aktuellsten vom Kunden übernommenen Softwareversion. Der Kunde ist verpflichtet, eine aktuellere Softwareversion, die der Mangelbeseitigung dient, anzunehmen, es sei denn, die aktuellere Version weicht wesentlich von im Vertrag vereinbarten Festlegungen ab. Lehnt der Kunde die aktuellere Version aus diesem Grund zu Recht ab, bleiben seine übrigen Gewährleistungsrechte (außer Nachbesserung) erhalten.
ENFAKTOR.NET
Mauritzstraße 23
48143 Münster

Stand vom 01.07.2007
(9) Ist enfaktor.net nicht zur Mangelbeseitigung verpflichtet, weil im individuellen Vertragsteil die Mangelbeseitigung für Programme von Vorlieferanten ausgeschlossen wurde, bleiben die übrigen Gewährleistungsrechte erhalten.
(10) Erhält der Kunde eine aktuellere Softwareversion, muss er die ersetze Version löschen oder an enfaktor.net herausgeben.
(1) Macht ein Dritter Ansprüche gegen den Kunden geltend, weil die von enfaktor.net gelieferte Software Schutzrechte verletzt, und wird die Nutzung der Software dadurch beeinträchtigt oder untersagt, so gilt § 7 entsprechend. Der Kunde erhält bei Rücktritt seine Vergütung zurück, muss aber ein angemessenes Entgelt für die Zeit der Nutzung der Software zahlen.
(2) Der Kunde muss enfaktor.net unverzüglich über die Ansprüche des Dritten informieren. Jegliche Auseinandersetzung, gerichtlich wie außergerichtlich, muss der Kunde enfaktor.net überlassen oder im Einvernehmen mit enfaktor.net führen. Die dem Kunden entstehenden notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung trägt enfaktor.net. Nutzt der Kunde die Software nicht mehr, muss er dem Dritten mitteilen, dass darin kein Anerkenntnis seiner Ansprüche liegt.
(3) Hat der Kunde die Schutzrechtsverletzung verursacht, sind Ansprüche gegen enaktor.net ausgeschlossen.
(4) Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen enfaktor.net wegen Schutzrechtsverletzung Dritter sind ausgeschlossen, soweit die Verletzung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte oder das Leben, der Körper oder die Gesundheit verletzt wurde.
enfaktor.net verpflichtet sich zur Verschwiegenheit. Datenspeicherung erfolgt nur zu eigenen Zwecken. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
ENFAKTOR.NET
Mauritzstraße 23
48143 Münster

Stand vom 01.07.2007
(1) Bei Ihrem Zugriff auf unsere Web-Seiten werden keine personenbezogenen Aufzeichnungen Ihrer Nutzung erzeugt, sondern lediglich anonyme Daten gespeichert.
(2) Anonyme Daten sind Daten, über die kein Rückschluss auf Ihre Person erfolgen kann. Die Auswertung von anonymen Daten dient beispielsweise der Analyse von Gewohnheiten unserer Nutzer, um unser Angebot nutzerfreundlicher zu gestalten sowie den Wünschen und Bedürfnissen unserer Nutzer anzupassen (z.B. Anzahl von Seitenaufrufen, Nutzungs-Statistiken etc.).
(3) Persönliche Daten sind diejenigen Informationen, die eine Identifizierung einer Person möglich machen. Dazu gehören insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer. Soweit Sie persönliche Daten angeben, werden diese nur im Rahmen der von Ihnen erteilten Einwilligung und auch nur zu dem angegebenen Zweck verwendet (z.B. Bestellung von Dienstleistungen etc.). Sie haben jederzeit die Möglichkeit eine erteilte Einwilligung zu widerrufen.
(4) Wir geben keinerlei personenbezogene Daten an Dritte weiter. Sofern personenbezogene Daten zur Erbringung unserer Dienste (z.B. Bestellung) erhoben werden müssen, werden diese nach erbrachtem Dienst unverzüglich gelöscht.
(5) Wenn Sie Daten über das Internet eingeben, so bitten wir hierbei zu beachten, dass diese Datenübertragung ungesichert erfolgt und die Daten somit von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden können.
(6) Wenn Sie uns eine E-Mail senden, verwenden wir Ihre Mail-Adresse nur für die Korrespondenz mit Ihnen; selbstverständlich erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
(7) Sie können unentgeltlich Auskunft darüber erhalten, welche Daten enfaktor.net zu Ihrer Person und Ihrem Unternehmen gespeichert hat.
(8) Informationen, die im Internet übertragen werden, sind normalerweise unverschlüsselt. Da der Weg der Daten zwischen dem Server und dem lokalen PC nie genau vorhergesagt werden kann, können übertragene Informationen grundsätzlich an vielen Stellen eingesehen werden. Prinzipiell kann enfaktor.net das nicht ändern. Im Rahmen unserer Beratung weisen wir auf Schutzmöglichkeiten hin. Wünscht der Kunde einen Schutz, muss dieser individuell vereinbart werden.
ENFAKTOR.NET
Mauritzstraße 23
48143 Münster

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Münster.
(3) Sollte eine Klausel unwirksam sein, gilt stattdessen die gesetzliche Regelung. Die übrigen AGB-Klauseln bleiben wirksam.
(4) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Diese AGB wurden im Juli 2005 von RA Rapatinski in Münster erstellt.